IT-Projekte im Gesundheitswesen - Software - Hardware - Sicherheit - Beratung

Telekommunikation - Spracherkennung - Wartezimmer TV - Betreuung

Datenschutz 

Als einer der Akteure im Gesundheitswesen verarbeiten Sie besondere personenbezogene Daten (Bundesdatenschutzgesetz BDSG §3 Abs. 9) und sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzes werden seit Ablaufen der Übergangsfrist zum Ende 2005 mit Strafen bis zu 250.000 € geahndet (BDSG §43 Abs. 3).  

Sowohl für Ihre wirtschaftliche Situation als auch für Ihre Außendarstellung und Qualitätssicherung ist Datenschutz damit ein zentrales Thema. Der Einsatz eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bietet dabei entscheidende Vorzüge gegenüber einer internen Lösung: 

  • er bringt die erforderliche Sach- und Fachkenntnis mit und ist für seine Weiterqualifizierung selber verantwortlich
  • der Externe ist als Dienstleister sowohl dem Datenschutz als auch Ihnen verpflichtet, interne betriebliche Datenschutzbeauftragte werden aus der Weisungskette entbunden und bekommen betriebsratsähnliche Rechte
  • ein Externer berät Sie, quasi als ‚Gutachter’, neutral und in Ihrem Interesse
  • er bringt Know-How in Bezug auf zu erstellende Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrollen mit und kürzt Implementierungsprozesse und -kosten entscheidend ab
  • Klienten- und Patientenanfragen werden ohne Beeinträchtigung der internen Prozesse abgefedert
  • der externe Datenschutzbeauftragte ist für die Qualität seiner Beratung, anders als der Interne, voll haftbar; bei internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind Sie voll haftbar


Im Ergebnis heißt dies für Sie:


  • Mehr Rechtssicherheit bei weniger Kosten 
  • Konzentration Ihres Personals auf das Wesentliche
  • Einsparungen in der Arbeitszeit durch externe Dienstleistung
  • Beruhigung der betrieblichen Abläufe, da kein Mitarbeiter aus dem Weisungsgefüge ausschert
  • Entlassung aus der Haftbarkeit


Datenschutz ist ein sensibles Thema. Aus diesem Grunde ist die Qualifikation des betrieblichen Datenschutzbeauftragten von entscheidender Bedeutung.  

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sind unsere Partner vom TÜV-Nord im betrieblichen Datenschutz zertifiziert. Darüber hinaus tragen wir über die Konzentration auf das Gesundheitswesen dazu bei, dass das Thema Datenschutz nicht ausschließlich technisch abgehandelt wird, sondern Ihre spezifischen organisatorischen Belange berücksichtigt und Ihren Workflow unterstützt und nicht behindert….